Einem Urteil des Landgerichts München zufolge hat ein Gastwirt, der Corona-bedingt seinen Betrieb schließen musste, Anspruch auf eine Entschädigung durch seine Betriebsschließungsversicherung.
Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer erläutert im zweiten Teil anhand eines Fallbeispiels weiter, warum der Versicherer der Betriebsschließungsversicherung zur Leistung verpflichtet ist.
Viele Betriebe sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus geschlossen worden. Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer zeigt anhand eines Fallbeispiels, warum der Versicherer der Betriebsschließungsversicherung zur Leistung verpflichtet ist.
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern leistet der Münchener Verein bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lässt somit seine Handwerkskunden nicht im Stich.
Hat die Corona-Pandemie langfristige Auswirkungen auf die Organisation und Struktur der Versicherungsunternehmen? Wird die weitestgehend flexible Wahl des Arbeitsortes auch in Zukunft bestehen bleiben? Diesen und noch weiteren Fragen gingen die Versicherungsforen Leipzig in einer Studie nach.
Nach gesetzlicher Regelung werden Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies soll sich nun durch eine Anordnung der Bundesagentur für Arbeit vorübergehend geändert haben. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm dazu.
Viele Versicherer boten Kunden mit einer Betriebsschließungsversicherung einen Vergleich an. Der Fachanwalt Tobias Strübing geht allerdings davon aus, dass diese Vergleiche in sehr vielen Fällen treuwidrig und damit unwirksam sein dürften.
Der Münchener Verein stellt das Coronavirus den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich und hat bereits mit der Auszahlung begonnen.
Aktuell kündigt die Mannheimer Versicherung AG Kunden, die dem 15-Prozent-Angebot nicht zugestimmt haben, außerordentlich die Versicherungsverträge. Tobias Strübing von Wirth-Rechtsanwälte dazu.
Der Rechtsanwalt Stephan Michaelis informiert zum Thema Betriebsschließungsversicherung, damit Versicherungsmakler nicht in die Haftung geraten, weil sie einen Sachverhalt falsch beziehungsweise nicht vollständig einschätzen.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat sich gemeinsam mit Interessensverbänden und Versicherern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Bayern geeinigt.