Aktuelles

BGH-Urteil zu Fehler in der Widerspruchsbelehrung

Der BGH hat über einen Fall entschieden, in dem Versicherungsnehmer unrichtig über die Form der Widerspruchserklärung informiert worden waren und erklärt, dass ihnen durch diesen geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden sei, ihr Widerspruchsrecht auszuüben.

Invaliditätsfeststellung durch mehrere Atteste

Damit Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung besteht, muss ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt haben. Ob sich die Invaliditätsfeststellung aus mehreren sich ergänzenden Atteste ergeben kann, entschied das OLG Saarbrücken.

Weitere Nachrichten

Goldgeschäfte: Vermittlung oder Anlageberatung?

Das LG Gera hatte darüber zu urteilen, ob eine Vermittlerin für den Differenzbetrag zwischen dem börsennotierten Kurs und dem des Goldanbieters zu haften hat. Dass die Beklagte als Vermittlerin und nicht als Anlagenberaterin fungierte spielte dabei eine wesentliche Rolle.

BGH urteilt zu Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

Der BGH hatte zu entscheiden, ob einer Versicherungsnehmerin Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs während des „zweiten Lockdowns“ in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen.

Versicherter Erdrutsch in der Wohngebäudeversicherung

Der Erdrutsch ist ein Ereignis, dass über die Elementarschadensversicherung als zusätzliches Risiko zur Wohngebäudeversicherung versichert wird. Über den Umfang des Versicherungsschutzes bei allmählichen Erdbewegungen urteilte nun der BGH.

Wettbewerbsrecht: Abmahnung des Agenturnachfolgers

Nachdem ein Versicherer den mit einem Versicherungsvermittler bestehenden Handelsvertretervertrag außerordentlich gekündigt hatte, mahnte dieser den Agenturnachfolger wegen einer vermeintlich herabsetzenden Äußerung ab. Wie diese Abmahnung erfolgreich abgewehrt wurde.

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall gewertet

Eine an einem Arbeitsplatz durchgeführte Impfung gegen Covid-19, die zu Impfschäden geführt hat, gilt nur unter sehr besonderen Umständen als Dienstunfall. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24. November 2022 hervor.