Das LG Erfurt hatte sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertretervertrages durch einen Versicherer aufgrund willkürlicher Veränderungen und Löschungen von Kundendaten durch einen Handelsvertreter zu befassen.
Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen die Auffassung des vzbv, dass Vermittler ihre Beratung nicht als ‚unabhängig‘ darstellen und auch nicht als reine Berater auftreten dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten.
Das OLG Dresden entschied anlässlich der Klage einer an Brustkrebs erkrankten Versicherungsnehmerin darüber, ob die Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente eine Dauerhaftigkeit der Erkrankung grundsätzlich voraussetzt.
Veraltete Server und fehlende Sicherheitsupdates führen auch in der Cyberversicherung nicht zwangsläufig zur Leistungsfreiheit. Das hat das Landgericht Tübingen in dem bisher ersten Urteil zu einer Cyberversicherung entschieden.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Gas- und Wasserinstallateur eine Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen einer Erkrankung an Morbus Parkinson von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der ERGO Lebensversicherung AG.
Sind Entwicklungsstörungen des Kindes in den Gesundheitsfragen einer Pflegetagegeldversicherung anzugeben? Das LG Berlin hatte zu beurteilen, ob bei vermeintlich fehlerhafter Beantwortung dem Versicherer ein Rücktritt vom Vertrag zusteht und ihn von der Leistungspflicht entbindet.
Der BGH urteilte, ob ein Immobilienvermittler eines bebauten Grundstücks durch das Einrichten eines Datenraums auf dem er seinem Kaufinteressenten Zugriff gewährt, seiner Aufklärungspflicht über offenbarungspflichtige Umstände genüge tut.
Die Altersgrenze soll den Generationenwechsel erleichtern und den Berufsstand der Notare verjüngen. Nach Ermessen des Senats für Notarsachen ist sie zur Erreichung dieses Ziels weiterhin erforderlich, da im hauptberuflichen Notariat bundesweit ein klarer Bewerberüberhang herrscht.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt und klargestellt, dass ein gleichzeitiger Bezug in bestimmten Fällen – auch ohne Anrechnung – steuerlich nicht zu beanstanden ist.
Nimmt ein Versicherungsnehmer eine neue Erwerbstätigkeit auf, während er Leistungen aus seiner BU-Versicherung bezieht, gilt es zu prüfen, ob diese neue Tätigkeit mit der zuletzt vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten vergleichbar ist.
Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Firmenlauf, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Infolge greift auch der gesetzliche Unfallschutz nicht, urteilt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.