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EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot

Finanzkommissarin McGuinness gibt sich geschlagen: Banken und Versicherungen dürfen weiter Finanzprodukte auf Provision vertreiben. Damit beugt sich die Irin (vorerst) dem Lobbydruck, warnt aber, dass dies kein Freifahrtschein für den Finanzsektor sei.

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Bessere Regulierungen anstatt Provisionsverbot!

Ein Provisionsverbot in der Finanzberatung könnte eine ganze Reihe an Kollateralschäden für Verbraucher und Geringverdiener nach sich ziehen. Marktteilnehmer, Branchenverbände und Politik sollten sich daher für bessere Regulierungen einsetzen, anstatt einseitig Provisionen zu kritisieren.

ESG Präferenzabfragepflicht schlägt im Bundesrat auf

Versicherungsvermittler, Banker, Vermögensverwalter und Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach müssen die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen. Mit Ausnahme der Finanzanlagenvermittler nach 34f Gewerbeordnung. Gleichberechtigung ist gefordert.