BGH-Urteil beendet Jagdfeld-Prozess gegen Signal Iduna

© SIGNAL IDUNA

Das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm hatten bereits Klagen über 800 Millionen Euro des Immobilien-Investors zurückgewiesen. Jetzt setzt das BGH-Urteil dem Rechtsstreit wohl ein Ende.

Anno August Jagdfeld und die Adlon-Fondsgesellschaft sind mit ihren Klagen gegen die SIGNAL IDUNA Gruppe endgültig gescheitert. Nachdem bereits das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen hatten, ließ nun auch der Bundesgerichtshof seine Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Punkt zu, wies sie vollständig zurück. Anno August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen.

Der Rechtsstreit ging zurück auf den Adlon-Fonds, mit dem Anno August Jagdfeld Kapital für den Bau des renommierten Luxushotels Adlon in bester Lage am Brandenburger Tor gesammelt hatte. Mehrere Anleger hatten ihm vorgeworfen, seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und die Fondsanleger dadurch wirtschaftlich geschädigt zu haben. Daraufhin war die Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger gegründet worden, der auch die SIGNAL IDUNA beigetreten war. Anno August Jagdfeld warf der Schutzgemeinschaft vor, in seinem Ruf geschädigt worden zu sein und forderte – nunmehr vergeblich – Schadenersatz, zuletzt in Höhe von über eine Milliarde Euro.

„Niemand von SIGNAL IDUNA hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert“, sagt der Vorsitzende des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Gruppe, Ulrich Leitermann. „Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt.“