Altverträge von Clerical Medical: Versicherungsmakler sollten besser handeln, anstatt abzuwarten

Anzugträger telefoniert in Büro
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Nach Branchenschätzungen wurden in Deutschland über Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen rund 300.000 Kapitallebensversicherungsverträge von Clerical Medical (heute unter dem Dach der Scottish Widows) vertrieben. Einige Tausend dieser Versicherungsverträge sind so konzipiert, dass der Versicherungsnehmer von vornherein festgelegte Auszahlungen erhalten sollte. Diese sind entweder als Einmalauszahlungen oder auch als regelmäßige Auszahlungen, teilweise sogar in einer Kombination, vorgesehen.

Die Festlegung, in welcher Form diese Auszahlungen erfolgen sollten, wurde bereits im Rahmen des Versicherungsantrags hinterlegt und wurde folglich dann auch als Vertragsbestandteil in der Police festgeschrieben.

Hans Witt
Hans Witt, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht, Witt Rechtsanwälte PartGmbB © Witt Rechtsanwälte PartGmbB

In letzter Zeit häufen sich nun Meldungen von Versicherungsnehmern, die von Clerical Medical eine Mitteilung erhalten, dass Clerical Medical die vertraglich zugesagten Auszahlungen nicht mehr leisten will. Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen werden jetzt sogar vor die Wahl gestellt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dieser Schritt stellt nach Ansicht von Rechtsanwalt Hans Witt einen schweren Fehler mit finanziellen Nachteilen dar. Das Gleiche gilt für einen Widerspruch beziehungsweise einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag, der hier im Einzelfall ebenfalls zu hohen finanziellen Nachteilen in Verbindung mit diesen Konstellationen führen kann.

Der Bundesgerichtshof hatte zu diesem Sachverhalt bereits in seinen Urteilen vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11, unter anderem entschieden, dass Clerical Medical grundsätzlich verpflichtet ist, die vertraglich vereinbarten Auszahlungen uneingeschränkt in voller Höhe zu leisten. Somit sind Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen aus Sicht von Rechtsanwalt Witt auch rechtlich verpflichtet, ihre Kunden vor finanziell absehbaren Schäden sowohl bei einer Kündigung, einem Widerspruch als auch einem Rücktritt zu bewahren und darauf hinzuweisen, dass eine rechtliche Überprüfung im Hinblick auf die finanziell teils ganz erheblichen Folgen geboten ist. Dies gilt insbesondere für den Sachverhalt, der durch eine unüberlegte Kündigung des Versicherungsvertrages seitens der Kunden entstehen könnte.

Auch Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kann Witt Rechtsanwälte in der Regel eine risikolose Rechtsverfolgung anbieten. Betroffene sowie interessierte Versicherungsmaklerunternehmen sowie versicherte Personen können unverbindlich an einem Online-Informationstermin am 06. Juni 2024 um 16:00 Uhr teilnehmen. Rechtsanwalt Hans Witt wird einen ersten Einblick in die Ausgangssituation und die rechtlichen Möglichkeiten bieten. Die Anmeldung ist unter der E-Mail-Adresse in [email protected] möglich.


Über Witt Rechtsanwälte PartGmbB

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte PartGmbB in Heidelberg/München/Oranienburg sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, dort insbesondere im Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht und Versicherungsrecht tätig, wie unter anderem vielfältige Auszeichnungen bestätigen.

Beste Kanzleien für Privatmandanten, Capital 06/2023.
Witt Rechtsanwälte gehört laut einer Studie (Befragung von circa 30.000 Rechtsanwälten) der Wirtschaftszeitschrift Capital zum vierten Mal in Folge zu den bundesweit 13 besten Kanzleien im Bereich Bank-und Kapitalmarktrecht für Privatmandanten und erstmals auch zu den besten Kanzleien im Bereich des Versicherungsrechts.

Führende Immobilienrechtskanzlei in Deutschland 2022/2023.
In der Ausgabe 2022/2023 der Immobilienzeitung findet sich Witt Rechtsanwälte wiederholt im Immobilienanwälte-Verzeichnis.

Auszeichnung zur besten Kanzlei im Bereich Bankrecht 2022.
Wiederholte Auszeichnung durch das in England ansässige Magazin Worldwide Financial Advisor Awards Magazine „Banking Law Firm of the Year“ 2022.

Witt Rechtsanwälte zählt in den genannten Bereichen bundesweit zu den renommiertesten Kanzleien. Vor allem für Kapitalanleger, Immobilienkäufer und Versicherungsnehmer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungsweisende und bedeutende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Auch in der Causa Clerical Medical wurde eine sehr große Anzahl von Versicherungsnehmern und -nehmerinnen erfolgreich vertreten.


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