BaFin warnt vor Angeboten der Zinsfox

Würfel mit Ausrufezeichen auf Tastatur
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Ganz aktuell warnt die Finanzaufsicht BaFin vor den Angeboten der „Zinsfox“, die über die Website der zinsfox.com angeboten werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert darüber, dass für das Unternehmen nach ihren Erkenntnissen keine Erlaubnis für den Abschluss von Festgeldverträgen vorliegt. Zudem werden über die Website zins-fox.com auch Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen angeboten, auch dafür fehle die in Deutschland erforderliche Erlaubnis. Zudem werde die „Zinsfox“ nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Zinsfox präsentiert sich derzeit über zinsfox.com mit Sitz in Zürich, zu der die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnmeldung veröffentlicht hat.