EZB-Rat lässt Leitzinssätze unverändert

© nikon89 – pixabay.com

Der EZB-Rat hat am 14. Dezember 2023 beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB unverändert zu belassen. Die Inflation ist in den vergangenen Monaten zwar gesunken, dürfte aber auf kurze Sicht vorübergehend wieder anziehen. Den jüngsten Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems zufolge wird sie im Laufe des kommenden Jahres allmählich zurückgehen, bevor sie sich im Jahr 2025 dem 2 Prozent-Ziel des EZB-Rats annähert.

Insgesamt gehen die Fachleute von einer durchschnittlichen Gesamtinflation von 5,4 Prozent für 2023, 2,7 Prozent für 2024, 2,1 Prozent für 2025 und 1,9 Prozent für 2026 aus. Gegenüber den Projektionen vom September stellt dies für 2023 und insbesondere für 2024 eine Abwärtskorrektur dar.

Die zugrunde liegende Inflation hat weiter nachgelassen. Der binnenwirtschaftliche Preisdruck bleibt jedoch erhöht, vor allem aufgrund eines kräftigen Wachstums der Lohnstückkosten. Die Fachleute des Eurosystems gehen nun von einer durchschnittlichen Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel von 5,0 Prozent für 2023, 2,7 Prozent für 2024, 2,3 Prozent für 2025 und 2,1 Prozent für 2026 aus.

Die bisherigen Zinserhöhungen schlagen weiterhin stark auf die Wirtschaft durch. Restriktivere Finanzierungsbedingungen dämpfen die Nachfrage, und dies trägt zum Rückgang der Inflation bei. Die Fachleute des Eurosystems gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum auf kurze Sicht verhalten bleiben wird. Danach dürfte sich die Konjunktur erholen.

Zurückzuführen ist dies auf steigende Realeinkommen – da die Menschen vom Inflationsrückgang und steigenden Löhnen profitieren – und auf eine zunehmende Auslandsnachfrage. Die Fachleute des Eurosystems erwarten daher einen Anstieg des durchschnittlichen Wachstums von 0,6 Prozent im Jahr 2023 auf 0,8 Prozent im Jahr 2024 und 1,5 Prozent in den Jahren 2025 und 2026.

Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu sorgen. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass sich die EZB-Leitzinsen auf einem Niveau befinden, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen Beitrag zu diesem Ziel leisten wird. Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die Leitzinsen so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden.

Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. Seine Zinsbeschlüsse werden vor allem auf seiner Einschätzung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren.

Die EZB-Leitzinsen sind das wichtigste Instrument bei der Festlegung des geldpolitischen Kurses. Der EZB-Rat hat heute ferner beschlossen, die Normalisierung der Bilanz des Eurosystems voranzutreiben. Er beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Er beabsichtigt, das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. Euro zu reduzieren und die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.

EZB-Leitzinsen

Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 4,50 Prozent, 4,75 Prozent beziehungsweise 4,00 Prozent belassen.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.

Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Er beabsichtigt, das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. Euro zu reduzieren und die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.

Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte

Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.