Auswirkungen der Pflegeversicherungs-Novelle

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Zum 1. Juli 2023 ändert sich die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung. Das gilt auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beschlossen.

Welche Auswirkungen sich aus der Reform für wen und in welcher Höhe ergeben, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengefasst:

Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Den Beitragssatz von 3,4 Prozent zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beitragsabschlag wird eingeführt

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Um den Beitragsabschlag zu erhalten, müssen Rentnerinnen und Rentner keinen Antrag stellen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch.

Daten werden digital übermittelt

Das Gesetz gibt den Auftrag zur Entwicklung eines digitalen Verfahrens, mit dem die Daten zur Zahl der Kinder verwaltungs- und bürokratiearm übertragen werden sollen. Der Aufbau des Verfahrens ist aufwendig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach dem Gesetz sind die Beitragsabschläge bis zum 30. Juni 2025 umzusetzen.

Beitragsabschläge werden rückwirkend berücksichtigt

Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2023.

Ein ausführliches FAQ der DRV steht hier zum Download bereit.