Rechtliche Hindernisse bei Oligarchen-Sanktionen in UK

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Inmitten des Vormarschs von Wladimir Putins Soldaten in der Ukraine verhängen die Regierungen der Welt weiterhin Wirtschaftssanktionen gegen russische Vermögenswerte und Personen mit Verbindungen zu dem offensiven Regime. Der Druck auf die britische Regierung, immer schärfere Sanktionen gegen einflussreichere russische Milliardäre zu verhängen, hält an. Verschiedene europäische Länder haben schon begonnen, Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

Ein Beitrag von Roger McCormick, ehemaliger City-Anwalt und Honorary Senior Visiting Fellow am Centre for Banking Research der Bayes Business School

Er deutet darauf hin, dass London zwar das führende Finanzzentrum der Welt ist, aber auch als „Geldwäschehauptstadt der Welt“ bezeichnet wird. Trotz ausgefeilter Gesetze zur Geldwäscheprävention (AML) stehen mehrere teure Wohnimmobilien und andere Vermögenswerte unter dem Verdacht, durch unrechtmäßig erworbene Gelder finanziert zu werden. 

Der rechtliche Hintergrund der Maßnahmen gegen Oligarchen nimmt unterschiedliche Formen an, und die Wirksamkeit der verschiedenen Gesetze und Vorschriften, insbesondere der AML, war Gegenstand vieler Analysen und Kommentare. In Großbritannien lassen sich diese Maßnahmen grob in drei Kategorien einteilen: AML, Anordnungen zu ungeklärtem Vermögen (UWOs) und Sanktionen.

Gesetze zur Geldwäschebekämpfung

AML stammt aus den Gesetzen über „Erträge aus Straftaten“ und zielt darauf ab, Banken zu verpflichten, „verdächtige“ Transaktionen an die Behörden zu melden. Die Umsetzung des Gesetzes war problematisch, da Bedenken über eine „übermäßige Meldung“ durch nervöse Banken geäußert wurden, die sich vor hohen Geldstrafen fürchten. Außerdem gab es einige bemerkenswerte, spektakuläre Versäumnisse von Banken, ungeheuerliche Fälle von Geldwäsche zu erkennen, die hohe Strafen zur Folge hatten.

Ungeklärte Vermögensbestellungen

Eine UWO kann von einer beliebigen von mehreren dazu befugten Behörden an „politisch exponierte Personen“ – im Wesentlichen Personen in öffentlichen Positionen und ihre Mitarbeiter – oder an Personen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden, zugestellt werden und sie auffordern, zu erklären, wie sie zum Beispiel in den Besitz einer sehr wertvollen Wohnimmobilie gekommen sind. Ihre Fähigkeit, mit dem Eigentum umzugehen, kann eingefroren werden und letztendlich ist eine Beschlagnahmung möglich, wenn keine zufriedenstellende Erklärung vorliegt.

Die Behörde, die diese Maßnahme ergreift, muss jedoch die Erlaubnis des Gerichts einholen und „vernünftige Gründe“ für ihren Verdacht vorbringen. In den wenigen Fällen, in denen UWOs beantragt wurden, gab es einige Erfolge, aber auch Misserfolge, und das Verfahren ist sehr teuer für die öffentliche Hand – ein erfolgloser Fall bescherte der Regierung eine Anwaltsrechnung von 1,5 Mio. Euro. UWOs sind eine neuere Entwicklung, die 2017 in das britische Recht eingeführt wurde, und wurden bisher aus Gründen, die in einem im Februar 2022 veröffentlichten Parlamentarischen Briefing erläutert wurden, nur sparsam eingesetzt.

Sanktionen

Sanktionen sind rechtlich gesehen weniger kompliziert. Sie werden in der Regel unter extremen Umständen verhängt, wie zum Beispiel im Russland-Ukraine-Konflikt, wo die öffentliche Stimmung oft Maßnahmen unterstützt, die ansonsten wahrscheinlich als zu drakonisch angesehen würden.

Nach der einschlägigen britischen Gesetzgebung kann die Regierung eine Person einfach als sanktionsbedürftig „benennen“, zum Beispiel durch Einfrieren von Vermögenswerten, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass diese Person in eine breit definierte Kategorie von Verstrickungen mit der russischen Regierung oder der Invasion in der Ukraine oder einer damit verbundenen, missbilligten Aktivität fällt. Es ist kein „Richterbeweis“, aber die Messlatte für die Regierung ist recht niedrig angesetzt. Nichtsdestotrotz können einige interessante rechtliche Fragen auftauchen, vor allem im Zusammenhang mit der Art der zu verhängenden Sanktion und insbesondere der völligen Beschlagnahmung (und nicht nur dem Einfrieren) von Vermögenswerten.

Es gibt derzeit eine beträchtliche öffentliche Forderung, dass die Regierung die Beschlagnahmung von „Oligarchen-Vermögen“ durchführt, und es scheint, dass die dafür notwendige weitere Gesetzgebung jetzt dringend in Erwägung gezogen wird. Es ist noch nicht klar, welche Form dieses Gesetz annehmen wird, wenn es dem Parlament vorgelegt wird. Mit Blick auf die Zukunft wird es auch interessant sein zu sehen, inwieweit die Erfahrungen mit der Umsetzung der Sanktionen gegen die Ukraine künftige Reformen in Bezug auf UWO und AML beeinflussen.