ASCORE mit neuem LV-Unternehmensscoring

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Nachdem vor drei Wochen das Update des ASCORE PKV-Unternehmensscorings veröffentlicht wurde, steht nun auch das aktualisierte LV-Unternehmensscoring sowohl im ASCORE Navigator als auch im Softfair AkquiseCenter zur Verfügung. Im Vergleich zum Jahrgang 2020 gibt es einige Anpassungen am Ratingverfahren.

Bei der Verteilung der Punkte hat sich nichts geändert. Diese erfolgt nach wie vor nach dem relativen Scoring-Verfahren, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden.

Für jedes erfüllte Kriterium wird bei der Auswertung ein oder ein halber Punkt zugewiesen. Die so erreichte Gesamtpunktzahl wird dann auf sechs Kompasse umgelegt und in Kompassen dargestellt. Die Bewertungsbereiche sind weiterhin folgende: „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“.

Auf eine direkte Gewichtung der einzelnen Kriterien wird weiterhin verzichtet. Bei der Bewertungssystematik setzt ASCORE nach wie vor auf eine umfassende Betrachtung eines Unternehmens und analysiert aussagekräftige Kennzahlen, die sowohl erweitert als auch nach etlichen Analysen in manchen Bereichen modifiziert wurden.

Insgesamt fließen 16 bewertungsrelevante Kennzahlen (und somit um ein Kriterium mehr als im Jahrgang 2020) sowie 24 nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen und sechs Info-Kennzahlen (Ergebnisse anderer Ratinghäuser) in die Analyse ein.

Sicherheit

Im Bereich „Sicherheit“ lässt sich bei den meisten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr eine negative Veränderung beobachten. Die Eigenmittelquote sowie die RfB-Quote liegen mit 136,7 Prozent beziehungsweise 5,4 Prozent unter dem jeweiligen Vorjahreswert von 140,7 Prozent beziehungsweise 5,7 Prozent.

Die Eigenkapitalquote ist analog zum Vorjahr wieder nur leicht gesunken: von 2,34 Prozent im Jahr 2019 auf 2,31 Prozent im Jahr 2020. Im Gegensatz dazu zeigt die Sicherheitsmittelquote eine Steigerung um 0,6-Prozentpunkte und beträgt im Geschäftsjahr 2020 15,9 Prozent.

Dies lässt sich auf die wieder branchenweit gestiegene Zinszusatzreserve zurückführen. Auch bei den Bewertungsreserven der Kapitalanlagen ist eine positive Veränderung zu verzeichnen: die Bewertungsreserven im Verhältnis zu Kapitalanlagen betragen nun 21,2 Prozent im Jahr 2020, während im Jahr 2019 die Kennzahl noch bei 18,6 Prozent lag.

Auch bei den Solvency-Kennzahlen lässt sich – wie auch bei den Krankenversicherern – ein Rückgang beobachten. Die Netto-Kennzahl (ohne Berücksichtigung der Volatilitätsanpassungen und Übergangsmaßnahmen) ist durchschnittlich von 249,4 Prozent im Vorjahr auf 197,7 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gesunken, wobei 12 (einschließlich Landeslebenshilfe VVaG) von den aktuell bewerteten Gesellschaften die gesetzlichen Vorschriften von 100 Prozent nicht erfüllen (im Vorjahr waren es um drei Versicherer weniger).

Die Volatilitätsanpassungen werden von fast 90 Prozent der bewerteten Gesellschaften angewendet. Die Übergangsmaßnahmen wenden insgesamt 52 (einschließlich Landeslebenshilfe VVaG) und damit um 3 Versicherer mehr als im Vorjahr an.

Die durchschnittliche aufsichtliche SCR-Bedeckungsquote beträgt im Geschäftsjahr 2020 392,0 Prozent. Im Vorjahr lag die Kennzahl noch bei 430,2 Prozent. (Auf Grund des noch nicht veröffentlichten Geschäftsberichtes hat die Landeslebenshilfe VVaG noch kein Gesamtergebnis).

Erfolg

Im Bereich „Erfolg“ wird die „Abschlusskostenquote“ nicht mehr über die letzten drei, sondern über die letzten fünf Jahre gemittelt. Zum Hintergrund: Seit 2008 müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, so dass die Abschlusskostenquote des Geschäftsjahres niedriger ausfallen kann, als die tatsächlichen Abschlussaufwendungen des Neugeschäfts.

Je nach Umsetzung in den Unternehmen können die Abschlussaufwendungen zum Teil in den Folgejahren verrechnet werden, so dass die Abschlusskostenquoten der Versicherer im jeweiligen Geschäftsjahr nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Um die Verschiebungen der Aufwendungen für den Abschluss der Verträge auf die Folgejahre zu glätten, werden die Abschlusskostenquoten nun über die letzten fünf Jahre gemittelt.

Analog dazu – rein aus Konsistenzgründen – werden auch die Verwaltungskostenquoten über die letzten fünf Jahre gemittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die beiden Kennzahlen nur leicht gestiegen: die Abschlusskostenquote von 4,32 Prozent auf 4,35 Prozent und die Verwaltungskostenquote von 1,89 Prozent auf 1,92 Prozent.

Bei den weiteren Erfolgskennzahlen lässt sich meistens eine Senkung beobachten: Die Nettoverzinsung nach GDV liegt mit 3,7 Prozent um fast 0,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Bei der modifizierten Nettoverzinsung, bei der die Sondereffekte auf Grund der Zinszusatzreserve berücksichtigt werden, lässt sich branchenweit ein etwas stärkerer Rückgang beobachten.

Die Kennzahl ist von 3,21 Prozent im Jahr 2019 auf 2,97 Prozent im Geschäftsjahr gesunken. Auch die Ergebnisquote liegt um ca. 1,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert und beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 8,3 Prozent. Davon wurde den Versicherten – wie auch im Vorjahr – circa 87,0 Prozent in Form der Zuführung zur RfB sowie einer Direktgutschrift zugeführt.

Bestand

Im Bereich „Bestand“ wird das Kriterium „Veränderung der gebuchten Beiträge“ durch das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ ersetzt und durch das Kriterium „Veränderung der Einmalbeiträge“ ergänzt. Von den beiden neuen Kriterien wird nur das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ bewertet.

Zum Hintergrund: Bei dem gesamten Zugang aus Einmalbeiträgen kann es von Jahr zu Jahr zu stärkeren Schwankungen kommen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, werden die laufenden und die Einmalbeiträge getrennt betrachtet.

Das Kriterium „Wachstums-Quote Neugeschäft“ (gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts) bleibt weiterhin bewertungsrelevant, so dass die Veränderung der Einmalbeiträge – als Teil der Beitragssumme des Neugeschäfts – weiterhin in die Bewertung einfließt.

Sowohl die laufenden als auch die Einmalbeiträge konnten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Im Neuzugang gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr branchenweit ein leichter Rückgang zu beobachten.

Ein weiteres neues Kriterium im Bereich „Bestand“ ist die „Sicherungsbedarfs-Quote“, welche das Verhältnis des Sicherungsbedarfs gemäß §139 (4) VAG zur Deckungsrückstellung misst.

Die Kennzahl wurde aus dem folgenden Grund in die Analyse aufgenommen: Zum 23. Oktober 2018 ist die Korridormethode zur Festlegung des Referenzzinses in Kraft getreten, was zu starker Reduktion des Aufwands für die Zinszusatzreserve in 2018 geführt hat. Seitdem steigt der jährliche Aufwand für die Zinszusatzreserve branchenweit langsam wieder und stellt somit weiterhin eine Belastung für die Versicherer dar.

Der Sicherungsbedarf ist hierbei ein Indikator für die zukünftig noch zu finanzierende Zinszusatzreserve und drückt somit aus, wie hoch der aktuelle Bedarf des Unternehmens ist, um die Zinsverpflichtungen erfüllen zu können. Darüber hinaus reduziert der Sicherungsbedarf die Beteiligung an den Bewertungsreserven gem. § 153 VVG. Eine zu hohe Kennzahl wird somit als negativ bewertet.

Die Dokumentation sowie die vollständige Ergebnisliste des aktuellen ASCORE LV-Unternehmensscorings erhalten Sie hier. Anwender des ASCORE Navigators können die Einzel- und Detailergebnisse direkt im Programm einsehen. Die Unternehmenswertungen sind auch in den LV-Vergleichslösungen des IT-Dienstleisters Softfair als qualitativer Filter innerhalb der Berechnungsvorgaben nutzbar.