Soli-Vorteilsrechner für KMU

Soli-Vorteilsrechner für KMU
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Mit dem neuen Soli-Vorteilsrechner der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft können Unternehmer und Privatpersonen ausrechnen, wie viele Steuern sie im kommenden Jahr durch den teilweisen Wegfall des Solidaritätszuschlags sparen werden.

Zudem hat ETL ein vielseitiges Informationsangebot rund um das anstehende Steuerjahr 2021 für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Beispielsweise informiert ETL in einem Experteninterview, was sich für Unternehmen 2021 ändern wird.

Den Soli-Vorteilsrechner haben die ETL-Steuerexperten entwickelt, um Unternehmern und Arbeitnehmern im direkten Vergleich zwischen den Steuerjahren 2020 und 2021 aufzuzeigen, wie hoch ihre Ersparnis ab dem 1. Januar 2021 geltenden Anpassungen beim Solidaritätszuschlag ist. Unternehmer und Freiberufler können hier ihre gewerblichen und freiberuflichen sowie weiteren Einkünfte eingeben und die Ersparnis sofort ablesen.

Hintergrund ist, dass die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ab dem 1. Januar 2021 von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben wird und im Übergangbereich bis 31.528 Euro Einkommensteuer nur ein linear ansteigender Solidaritätszuschlag zu zahlen ist. Erst wenn die Einkommensteuer darüber liegt, wird der volle Zuschlag von 5,5 Prozent fällig. Damit werden alle Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 96.822 Euro entlastet, bis 62.127 Euro fällt gar kein Solidaritätszuschlag mehr an. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.

Marc Müller, Steuerberater und Vorstand der ETL-Gruppe, dazu:

„Der Vorteilsrechner ist für Unternehmer ein guter erster Anhaltspunkt für ihre künftige finanzielle Planung. Unternehmer mit gewerblichen Einkünften zahlen künftig meist sogar bei noch höheren Einkünften weniger Solidaritätszuschlag, weil dieser nur auf die Einkommensteuer erhoben wird, die nach der Anrechnung der Gewerbesteuer verbleibt. Hier sollte am besten gemeinsam mit einem Steuerberater geschaut werden, wie hoch die steuerliche Entlastung ausfallen kann und wie sich die Änderungen auf die Steuervorauszahlungen auswirken.“