Die Immobilie verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben klingt zunächst für viele verlockend. Ob sich eine Immobilienverrentung oder eine Umkehrhypothek wirklich lohnt, hängt von der individuellen Situation des Eigentümers und der Immobilie ab.
Bereits dieses Jahr sollten Grundstückseigentümer aktiv werden. Denn der 1. Januar 2022 gilt als Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Dieser wird zukünftig den Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer ersetzen.
Bei der Schenkung wird das Eigentum an der Immobilie noch zu Lebzeiten vollständig an den Beschenkten übertragen. So lässt sich von hohen Freibeträgen bei der Schenkungssteuer profitieren. Was Immobilieneigentümer bei der Schenkung beachten sollten.