Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat die Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. zur Nachfolgerin von Herrn Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier als Ombudsfrau gewählt. Sie wird zum 1. April 2024 in ihr neues Amt eingeführt.
Finanzdienstleister, die ungeprüfte Kundenbewertungen nutzen, müssen diese künftig als solche entsprechend kennzeichnen. Dies sieht eine Neuregelung des Wettbewerbsrechts vor, die zum 28. Mai 2022 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt.
Ein Novum ist, dass Verbraucherschutzverbände die Geschäftspraktiken von Versicherungsmaklern unter die Lupe nehmen: so mahnte der vzbv kürzlich einen branchentypischen Maklervertrag in mehreren Punkten ab. RA Stephan Michaelis empfiehlt notwendige Änderungen im Versicherungsmaklervertrag.
Jeder zweite Umfrageteilnehmer hält ein massenhaftes Vermittlersterben bei einer Einführung eines Provisionsverbotes nach UK-Vorbild für möglich. Optimistischere Stimmen würden in einem Provisionsverbot sogar eine Herausforderung für die Branche sehen?