Ein Vergütungsverbot für Finanzberater würde Millionen Menschen der unteren und mittleren Einkommen von einer Beratung über ihre Altersversorgung abschneiden, weil sie sich das Beratungshonorar nicht leisten könnten, warnt Plansecur.
Damit nimmt das Unternehmen Stellung zur Forderung mehrerer Verbraucherschutzverbände, dass beim Verkauf von Finanzprodukten und Versicherungen, Makler künftig keine Vermittlungsprovision mehr erhalten sollten. Betroffen wären nach Einschätzung von Plansecur rund 250.000 Vermittler in Deutschland, die Bezüge aus
Johannes Sczepan, Plansecur-Geschäftsführer, erklärt:
„Diese Berater erfüllen eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe, indem sie Menschen bei ihrer Altersversorgung helfen und sie vor Altersarmut bewahren.
Die Provisionsberatung hat sich bewährt, auch wenn gelegentlich schwarze Schafe bekannt werden. Wir erleben auch Bundesminister, die ihre Promotion erschlichen haben und Bundestagsabgeordnete, die rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Aber trotz dieser kriminellen Einzelfälle verlangen wir nicht, dass die Vergütungen von Ministern und Abgeordneten um die Hälfte gekürzt werden.“
Leidtragende der Abschaffung
Neben den Vermittlern würde die Abschaffung der Provisionsberatung in erster Linie Verbraucher mit einem geringen oder mittleren Einkommen treffen, die sich das Extrahonorar für die Beratung nicht leisten können, meint Plansecur, und nennt konkrete Zahlen:
Das mittlere Nettoeinkommen eines Einpersonenhaushalts lag 2017 bei 1.666 Euro und bei einer Familie mit zwei Kindern bei 3.498 Euro.
Johannes Sczepan sagt:
„Für diese Menschen stellen auch nur 500 Euro Beraterhonorar eine praktisch unüberwindbare Hürde dar, mit der Folge, dass sie ihre Altersversorgung überhaupt keiner Beratung unterziehen werden. Das ist mit der allseits erhobenen politischen Forderung, die Menschen sollten sich selbst über die staatliche Rente hinaus auch privat um ihre Altersversorgung kümmern, unvereinbar.“
Rechenbeispiel von Plansecur
„Für einen durchschnittlichen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhält der Vermittler aus einem Gesamtbeitragsvolumen von 36.000 Euro eine Provision von 900 Euro. Dafür erbringt er nicht nur die Beratungsleistung, häufig in mehreren Gesprächen, sondern hat auch die gesetzliche Pflicht, den Kunden 30 Jahre lang zu betreuen. Bei Heirat, Scheidung, Kindern, Umzug oder Beitragsfreistellung muss der Berater tätig werden. Daraus ergibt sich im Durchschnitt ein Stundenlohn von 60 Euro brutto für den Vermittler. Das ist angemessen und keineswegs überzogen.“
Dabei legt Johannes Sczepan folgende Zeitansätze zugrunde: Beratungsgespräch (zwei Stunden), Vor- und Nachbereitung der Kundenfragen (anderthalb Stunden), An- und Abfahrt (anderthalb Stunden), laufende Betreuung über 30 Jahre hinweg (mindestens zehn Stunden). Der Plansecur-Geschäftsführer verweist darauf, dass das 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz eine Deckelung der Vergütung der Vermittler auf 2,5 Prozent aller Beiträge, die ein Kunde über die Laufzeit eines Vertrages zahlt, vorschreibt.
Johannes Sczepan dazu:
„Heute werden die Einkommen von Finanzberatern beschnitten; sind morgen die Provisionen von Autoverkäufern, übermorgen die Stundensätze von Handwerkern und alsbald von Freiberuflern aller Art an der Reihe?. Wenn wir der politischen Mindestlohndebatte eine neue Höchstlohndebatte hinzufügen wollen, wäre eine Deckelung der Bezüge von Politikern oder Dax-Vorständen wohl angebrachter, sofern man Gerechtigkeit anstrebt.“
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