Aktuelles

Hand mit Handschuh greift nach Betrachter

Wer zahlt bei Taschendiebstahl?

Beim Spaziergang oder Stadtbummel wurde einer Frau von einem unbekannten Täter die Handtasche entrissen. Solche Polizeiberichte liest man immer wieder in der Presse. Doch wer kommt für den Schaden auf?

Weitere Nachrichten

Vater lacht mit Sohn auf dem Arm

uniVersa verbessert Tabaluga-Konzept

Das Kindervorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga bietet jetzt eine spartenübergreifende Vorsorge mit kindgerechten Tarifen aus der Krankenzusatz- und Unfallversicherung sowie der Zukunftsvorsorge.

uniVersa startet mit nachhaltiger Rentenpolice

Die fondsgebundene Rentenversicherung „topgreeninvest“ investiert durchgängig von der Anspar- bis zur Rentenphase nachhaltig. Sie kommt mit einer flexibel anpassbaren Sparrate, die Zuzahlungen und Kapitalentnahmen sowie kostenfreie Fondswechsel jederzeit ermöglicht.

Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze, BBG, Beitragssätze, Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss: Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung gibt es viele Werte zu beachten, die sich nun zum Jahresbeginn geändert haben. uniVersa hat die wichtigsten in ihrer Beratungshilfe zusammengefasst.

ASCORE mit neuem PKV-Unternehmensscoring

Von insgesamt 32 bewerteten Krankenversicherungsunternehmen erhielten vier Versicherer die höchste Bewertung. Auffällig im Scoring: Die Entwicklung der Erfolgs-Kennzahlen war insgesamt rückläufig, obwohl die Anzahl der versicherten Personen wieder gesteigert werden konnte.

F&B kürt die besten Privaten Krankenversicherungen 2023

Franke und Bornberg hat sein PKV-Rating einem umfassenden Relaunch unterzogen: Statt in drei Kategorien finden sich jetzt alle 739 untersuchten Tarife in einer einzigen Klasse wieder. Gerade mal 2 Prozent der Tarifangebote erreichen die neue Höchstnote FFF+. Unter den Anbietern finden sich Branchengrößen ebenso wie kleinere Gesellschaften.

Kurzmeldungen

uniVersa zahlt bis zu vier Monatsbeiträge zurück

Die Beitragsrückerstattung gab es für Tarife in der Vollversicherung, Restkostenversicherung für Beamte sowie beim Kur- und Krankenhaustagegeld. Versicherte können nachträglich Kostenbelege einreichen, falls sie feststellen, dass der Gesamterstattungsbetrag der Belege höher ist als die erhaltene Rückerstattung.