OLG Hamm
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Aussetzung der Fortzahlung anerkannter Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht, dass die Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und das Nachprüfungsrecht des Versicherers wesentliche Schwerpunkte des Prüfungsverfahrens bei Berufsunfähigkeit sind. Werden Fehler gemacht, ziehen sich diese durch das gesamte Leistungsprüfungsverfahren.
BU-Urteil zur formell wirksamen Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren
Formell muss der Versicherer, um den Wegfall seiner Leistungspflicht geltend machen zu können, in einem Nachprüfungsverfahren dem Versicherungsnehmer nachvollziehbar mitteilen und begründen, warum seine zunächst anerkannte Leistungspflicht wieder endet. Die Anforderungen an diese Begründung sind hoch.
OLG Hamm urteilt über Beratungspflichten eines Versicherungsvertreters
Welche Anforderungen kann ein Kunde an die Beratungspflichten eines Versicherungsvertreters im Zusammenhang mit der Aufklärung über den Inhalt des Versicherungsschutzes stellen. Das OLG Hamm urteilt im vorgestellten Fall, dass den Versicherungsvertreter keine generelle Hinweispflicht bezüglich einer Tresor- /Verschlussklausel trifft.