Wer als Zeuge vor Gericht geladen wird, hat – mit wenigen Ausnahmen – auch die staatsbürgerliche Pflicht, zu erscheinen, weiß Juristin Michaela Rassat.
Nur regelmäßig anfallende Kosten können Vermieter auf Betriebskosten umlegen, wozu das Fällen eines maroden Baumes nicht gehört, urteilte das LA Berlin.