Das Abschleifen des Parketts gehört einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg zufolge nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die ein Mieter durchführen muss.
Wer im Wald mit dem Mountainbike unterwegs ist, muss jederzeit mit „waldtypischen Gefahren“ rechnen, weswegen die Gemeinde bei einem Sturz nicht haftet.
Ein Vorfall am Ende einer Pauschalreise, bei dem ein Reisender Todesängste erleidet, kann dazu führen, dass die gesamte Reise als wertlos anzusehen ist.
GPS-Überwachungen von Dienstfahrzeugen sind zulässig, wenn sie für den Betriebszweck erforderlich sind oder die Zustimmung der Beschäftigten wirksam ist.