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BVK: Makler von Provisionsverbotsplänen nicht betroffen

Der BVK setzt sich über sein Brüsseler Büro und BIPAR dafür ein, dass keine weiteren Regulierungen die Vermittlertätigkeit erschweren. Bestehende Regelwerke sind auf Praxistauglichkeit und Effektivität zu überprüfen, bevor neue Verordnungen eingeführt werden.

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