Kanzlei Jöhnke und Reichow
Aktuelles
Aussetzung der Fortzahlung anerkannter Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht, dass die Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und das Nachprüfungsrecht des Versicherers wesentliche Schwerpunkte des Prüfungsverfahrens bei Berufsunfähigkeit sind. Werden Fehler gemacht, ziehen sich diese durch das gesamte Leistungsprüfungsverfahren.
Weitere Nachrichten
Wohngebäude: Urteil zur Leistungspflicht bei Sturmflut und Überschwemmung
Bei der Auslegung von Ausschlüssen gelten zugunsten der Versicherungsnehmer strengere Vorgaben. Es werden nur Umstände wirksam ausgeschlossen, die hinreichend klar und präzise umschrieben sind. Im Versicherungsfall kann die Leistungspflicht insbesondere bei Sturmflutschäden trotz eines Ausschlusses in Gänze erhalten bleiben.
BU-Urteil zur formell wirksamen Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren
Formell muss der Versicherer, um den Wegfall seiner Leistungspflicht geltend machen zu können, in einem Nachprüfungsverfahren dem Versicherungsnehmer nachvollziehbar mitteilen und begründen, warum seine zunächst anerkannte Leistungspflicht wieder endet. Die Anforderungen an diese Begründung sind hoch.
OLG Hamm urteilt über Beratungspflichten eines Versicherungsvertreters
Welche Anforderungen kann ein Kunde an die Beratungspflichten eines Versicherungsvertreters im Zusammenhang mit der Aufklärung über den Inhalt des Versicherungsschutzes stellen. Das OLG Hamm urteilt im vorgestellten Fall, dass den Versicherungsvertreter keine generelle Hinweispflicht bezüglich einer Tresor- /Verschlussklausel trifft.
Service-Calls durch Versicherungsmakler: Pflicht oder Belästigung?
Sind Service-Calls durch Versicherungsmakler zulässig sind. Insbesondere dann, wenn der Versicherungsmakler seinen eigenen Kunden anrufen und weitere Angebote unterbreiten darf. Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt die Grenzen der Möglichkeiten eines Versicherungsmaklers auf, wie er seine Kunden im Rahmen seiner Pflichten als sogenannter „Sachwalter“ betreuen kann.