Im Rahmen erweiternder Nachhaltigkeitserwägungen wurden in der EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungs-VO) neue Offenlegungspflichten im Vermittlersektor beschlossen. Als Verordnung entfaltet dieser Beschluss unmittelbar Rechtskraft und muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Kerngehalt der Regelung ist die Anpassung des Homepage-Auftritts.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Riccarda-Katharina Graul.
Die EU-Verordnung 2019/2088 ist bereits zum 10.03.2021 in Kraft getreten. Bisher stellte sich auch noch die Frage, ob Finanzanlagenvermittler*innen in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungs-VO) fallen.
Neue Verordnung – Neue Pflichten für Vermittler?
Finanzdienstleister müssen seit dem 10.03.2021 offenlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten Berücksichtigung finden. Sie sind verpflichtet Anleger darüber informieren, inwieweit ökologische und soziale Kriterien und Standards der guten Unternehmensführung Beachtung finden.
Die Informations- und Offenlegungspflichten umfassen dabei Veröffentlichungen auf der Internetseite des Finanzdienstleisters sowie Veröffentlichungen in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten (vgl. hierzu: Neue Verordnung – Neue Pflichten für Vermittler?).
Ungeklärt war bislang die Frage, ob Finanzanlagenvermittler*innen mit Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung in den sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung) fallen oder über die in Deutschland umgesetzte fakultative Ausnahme in Artikel 3, MiFID II von der Offenlegungsverordnung ausgenommen sind.
Einschätzung der BaFin zu Finanzanlagevermittler*innen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nunmehr auf ihrer Homepage eine kurze Einschätzung dahingehend abgegeben, dass Finanzanlagenvermittler nicht Adressat der Offenlegungs-VO sind.
Zur Begründung führt die BaFin an, dass Finanzanlagevermittler gem. § 34 f Abs. 1 GewO innerhalb der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG tätig sein müssen, somit kein Finanzdienstleistungsinstitut und mithin auch kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind.
Vom Wortlaut der Verordnung her fallen Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO demnach nicht unter die Offenlegungs-VO.
Einer Verpflichtung, Nachhaltigkeits-Informationen im Rahmen des eigenen Internetauftritts zu veröffentlichen beziehungsweise vorvertragliche Informationen im Rahmen der Beratungsdokumentation aufzunehmen, unterliegen Finanzanlagenvermittler*innen daher nicht.
Ob die BaFin an ihrer aktuellen Einschätzung festhalten wird oder ihre Ansicht über den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift nochmal ändert, ist derzeit noch nicht absehbar. Aus diesem Grunde raten wir den betroffenen Vermittlern an, sich weitergehen über diese Thematik zu informieren.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Insolvenzverfahren bei ELEMENT Insurance AG: Wie über 300.000 Verträgen abgewickelt werden sollen
Die ELEMENT Insurance AG muss nach Überschuldung und Rückversicherer-Aus abgewickelt werden. Über 300.000 Verträge wurden bereits beendet, die Schadenbearbeitung läuft weiter. Insolvenzverwalter Friedemann Schade setzt auf digitale Tools und konstruktive Lösungen – auch im Streit mit einem ehemaligen Dienstleister.
PKV bleibt 2025 stabil – doch Prävention bleibt politische Baustelle
Die private Krankenversicherung (PKV) zeigt sich zum Wahljahr 2025 widerstandsfähig und finanziell solide. Das geht aus der aktuellen SFCR-Studie von Zielke Research hervor: Die durchschnittliche Solvency-II-Quote liegt bei beachtlichen 515,55 Prozent. Kein einziges der untersuchten Unternehmen unterschreitet die gesetzlichen Kapitalanforderungen – ein Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in unsicheren Zeiten.
Allianz-Konsortium vor Abschluss des Viridium-Deals – WTW sieht Belebung des Run-Off-Marktes
Die Übernahme von Viridium durch ein Allianz-geführtes Konsortium steht offenbar kurz vor dem Abschluss. WTW erwartet, dass der Deal den deutschen Run-Off-Markt nachhaltig beleben wird.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherer heben Beitragsprognose für 2025 deutlich an
Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.
Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik
Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.