Insolvenzrisiko
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Beratungspflichten, Haftung, Deckungslücken am Beispiel der Elementarschaden-Versicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die versicherten Schäden der Flutkatastrophe im Juli auf rund 7 Milliarden Euro. Für ganz oder teilweise nicht versicherte Schäden käme indes auch die Einstandspflicht des häufig „betreuenden“ Versicherungsvermittlers in Betracht.
Gesetzliche Neureglung zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen
Anbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern. Ab 1. November 2021 übernimmt der Deutsche Reisesicherungsfonds die Aufgabe. Thomas Schreiber und Dr. Andreas Gent, Aufsichtsratsvorsitzender der HanseMerkur Krankenversicherung AG, übernehmen die Geschäftsführung.