Jeder Gebäudeeigentümer – ob Eigenheimbesitzer oder Eigner eines Mietobjektes – sollte seine Immobilie daher ausreichend versichern. Die Wohngebäudeversicherung ist zwar (noch?) keine Pflicht, dient aber der nachhaltigen Vermögenssicherung.
Jeder Gebäudeeigentümer – ob Eigenheimbesitzer oder Eigner eines Mietobjektes – sollte seine Immobilie daher ausreichend versichern. Die Wohngebäudeversicherung ist zwar (noch?) keine Pflicht, dient aber der nachhaltigen Vermögenssicherung.
Das OLG München urteilte, dass der Versicherungsnehmer nach einem Brand keinen Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze hat, weil es sich nicht um eine Wiederherstellung einer Sache gleicher Zweckbestimmung handelte.