Immobilien – worauf achten bei der Wohngebäudeversicherung?

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Eine Immobilie stellt einen Wert dar, den es zu schützen gilt. Schäden an Gebäuden gehen schnell in die Zehntausende. Im Extremfall wird ein Haus durch ein Ereignis sogar komplett zerstört. Gut wenn dann eine Wohngebäudeversicherung für Schadenbeseitigung und Wiederaufbau aufkommt.

Ein Beitrag von Ricardo Tunnissen, Finanzblogger @ricardo.tunnissen.

Jeder Gebäudeeigentümer – ob Eigenheimbesitzer oder Eigner eines Mietobjektes – sollte seine Immobilie daher ausreichend versichern. Die Wohngebäudeversicherung ist zwar (noch?) keine Pflicht, dient aber der nachhaltigen Vermögenssicherung.

Ricardo Tunnissen, Gründer des Finanzblogs www.ricardotunnissen.de

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Versicherung umfasst üblicherweise die drei Bestandteile Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung sowie Sturm- und Hagelversicherung. Theoretisch ist es möglich, diese Versicherungen separat – auch bei unterschiedlichen Anbietern – abzuschließen. Praktisch kommt das selten vor. Die Versicherungsbausteine werden meist in einem Vertrag verbunden – in einer verbundenen Wohngebäudeversicherung.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das jeweilige Gebäude, fest installiertes Gebäudezubehör (zum Teil bedarf es dazu ausdrücklicher Vereinbarung, zum Beispiel bei Carports, freistehenden Garagen
oder Gartenhäusern) und festes Inventar (individuell gefertigte Einbaumöbel/-küchen).

Abgedeckt werden Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion;
  • Rohrbruch, Frost und anderweitig bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser,
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagelschlag.

Im Schadenfall leistet die Wohngebäudeversicherung Schadensersatz und übernimmt die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder Neubau, vielfach auch Aufräum-, Abbau-, Abbruch- und Absicherungskosten, außerdem Mietausfälle beziehungsweise Unterbringungskosten.

Was bedeutet gleitende Neuwertversicherung?

Die Versicherungsleistung erfolgt maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für deren Festlegung gibt es unterschiedliche Bemessungsgrößen wie den Neu(bau)wert oder den Verkehrswert.
Der Neu(bau)wert orientiert sich an den Baukosten für den kompletten Neubau des Gebäudes, der
Verkehrswert am erzielbaren Marktpreis beim (fiktiven) Gebäudeverkauf. Beide Werte können sich
erheblich unterscheiden.

Die Empfehlung lautet, bei der Versicherung den sogenannten gleitenden Neuwert zugrundzulegen. Hier wird der Versicherungsschutz kontinuierlich und automatisch den Preisentwicklungen im Zeitablauf angepasst. Die Berechnung erfolgt anhand eines Baupreisindexes mit dem Jahr 1914 als Basisjahr. Die Orientierung am gleitenden Neuwert bietet den Vorteil, dass eine Unterversicherung auch bei Komplettzerstörung vermieden wird und sich nachträgliche Anpassungen der Versicherungssumme
erübrigen.

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung schützen gegen die gleichen Gefahren. Und beim Versicherungsschutz gibt es oft die gleichen Fragen und Antworten. Der Unterschied ist: bei der Gebäudeversicherung ist das Bauwerk versichert, bei der Hausratversicherung alle beweglichen Sachen und Einrichtungsgegenstände, die zu einem Wohnungshausrat im Gebäude gehören. Eine Hausratversicherung benötigt man sowohl als selbstnutzender Eigentümer als auch als Mieter einer Wohnung. Beim selbstgenutzten Haus wird die Hausratversicherung häufig mit der Wohngebäudeversicherung zusammen vereinbart. Das bietet den Vorteil, dass man nur einen Ansprechpartner für beide Versicherungen hat und sich die Frage erübrigt, welche Versicherung für was zuständig ist. Abgrenzungsprobleme kann es beispielsweise bei Einbaumöbeln geben.

Bei Mietobjekten sind Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung zwangsläufig getrennt. Die Wohngebäudeversicherung wird vom Vermieter für das Gebäude vereinbart, die Hausratversicherung von den Mietern für den jeweiligen Hausrat in ihren Wohnungen.

Versicherungsschutz auch bei selbst verschuldeten Schäden?

Die Wohngebäudeversicherung leistet üblicherweise auch bei Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz oft eingeschränkt oder die Leistung kann sogar ganz verweigert werden. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist vielfach schwer möglich, deshalb gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten um diesen Punkt.

Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn man das Haus verlässt und eine unbeaufsichtigte Feuerstelle oder Hitzequelle hinterlässt. Oder bei heraufziehendem Sturm wird das Dachfenster nicht geschlossen. Oder man dreht beim Rohrbruch nicht die Hauptleitung ab und so weiter. Um das Risiko der Leistungseinschränkung beziehungsweise -verweigerung zu vermeiden, kann in vielen Tarifen der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart werden. Das kostet zwar etwas mehr, dafür gilt der Versicherungsschutz auch in solchen Fällen.

Wie wichtig ist eine Elementarschadenversicherung?

In der normalen verbundenen Wohngebäudeversicherung sind nur die Elementargefahren Sturm, Hagel und Blitzschlag abgedeckt. Wer weitere Schadenrisiken durch Naturgewalten versichern will, muss eine Elementarschadenversicherung abschließen. Sie wird als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten.

Elementarschadenschutz wird immer wichtiger, da sich außergewöhnliche Naturereignisse wie das
Fluthochwasser an Ahr und Erft 2021 häufen. Die Elementarschadenversicherung tritt bei Gebäudeschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch ein. Elementarschäden können nur pauschal versichert werden, es ist nicht möglich, sich einzelne Risiken – zum Beispiel Schutz nur gegen Hochwasserschäden – herauszupicken.

Das Hochwasserrisiko beeinflusst aber die Beitragshöhe maßgeblich. Die Versicherungswirtschaft hat hierfür ein bundesweites Einstufungssystem mit vier Gefahrenklassen entwickelt. Je höher das Hochwasserrisiko, desto höher der Beitrag. Bei extremer Hochwassergefährdung wird der Versicherungsschutz gegebenenfalls ganz abgelehnt.

Warum beim Vergleich nicht nur der Preis zählt

Billig ist eine Wohngebäudeversicherung nicht. Die Jahresprämien liegen in der Regel bei mehreren hundert Euro. Dafür leistet die Versicherung im Schadenfall bei Bedarf hohe Summen. Ein Preisvergleich lohnt sich, denn die Versicherer kalkulieren nicht gleich. Dennoch sollte man nicht nur auf den Preis schauen. Denn auch bei den Leistungen findet man Unterschiede. Hier hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder Beratung durch einen kompetenten Experten. Wie beim Elementarschadenschutz oder Leistung bei grober Fahrlässigkeit macht es oft Sinn, eine höhere Prämie in Kauf zu nehmen, wenn damit auch ein besserer Schutz gewährleistet ist.

Über den Autor

Ricardo Tunnissen ist Gründer des gleichnamigen Finanzblogs und ehemaliger Banker. Er absolvierte
ein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt BankColleg auf dem Campus Schloss Montabaur, sowie
eine Fortbildung zum zertifizierten VR-Gewerbekundenberater RWGA.

Bild (2): © Ricardo Tunnissen