Aktuelles

Arbeitgeberzuschuss bald Pflicht für bAV-Altverträge

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch bei bAV-Altverträgen eingesparte Sozialabgaben weiterzugeben. Sie sollten daher jetzt schon prüfen, was beachtet werden muss, um die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umzusetzen.

Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen

Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Doch nicht nur Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft werden. Auch ist zu klären, wie der Zuschuss gerechnet werden soll.

Weitere Nachrichten

BRSG: Kein Schub für die bAV

Mittlerweile sind in 87 Prozent der Firmen Regelungen für die Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorgeansprüche etabliert. Die Pandemie habe sich nicht auf die Entgeltumwandlung ausgewirkt und auch für 2021 sei dies nicht zu erwarten.

DAX 40: Auch Newcomer setzen auf Betriebsrenten

DAX-Bilanzanalyse von Aon zeigt: Die meisten DAX-Konzerne setzen weiterhin auf eine betriebliche Altersvorsorge. Nur Online-Modehändler Zalando erwähnt im Geschäftsbericht keinerlei arbeitgeberfinanzierte Absicherung fürs Alter.

bAV und Kurzarbeit

bAV und Kurzarbeit

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf die betriebliche Altersvorsorge? Der Longial-Geschäftsführer Michael Hoppstädter zeigt dies auf.