Die Pandemie bestimmt nahezu alles, auch in Unternehmen. Dennoch bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, unzureichende Altersvorsorge sowie ein kalkulierbarer Pensionsaufwand weiterhin aktuell. Daher sollten, trotz schwieriger Prognosen, wann sich die Wirtschaft wieder erholt, einige Aufgaben rund um die Versorgung gerade jetzt in Angriff genommen werden.
Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zeigt auf, wo Arbeitgeber ansetzen können. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung gilt ab 2022 für alle entsprechenden Vereinbarungen.
„Für Arbeitgeber heißt das: baldmöglichst handeln.“
Er empfiehlt etwa, den Arbeitgeberzuschuss beispielsweise in den bestehenden Direktversicherungsvertrag einfließen zu lassen, das erhöht die Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer. Wenn das bei dem Versicherer nicht möglich ist, sollte der Zuschuss in einen neuen Direktversicherungsvertrag fließen.
Dabei gilt es, die Annahmerichtlinien der Produktgeber, zum Beispiel für Mindestbeiträge oder Mindestlaufzeiten, zu beachten.
Eine weitere Option: Die Entgeltumwandlungsvereinbarung so abändern, dass der Einzahlungsbetrag, zur Direktversicherung gleichbleibt, während sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers entsprechend anpasst.
Matching-Modelle als Wertschätzung
Beim Kampf um qualifizierte Mitarbeiter kann die bAV oft ein entscheidender Faktor kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) gegenüber großen Firmen sein. „Matching contribution“, die Kombination von Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung, ist ein Zeichen der Wertschätzung, das auch KMU setzen können, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen.
Der Longial Geschäftsführer verdeutlicht: „Nach unserer Erfahrung liegt der Beitrag der Arbeitgeber in solchen Modellen bei 30 bis 50 Prozent des Beitrags, der vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird. Die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses wird nicht wertschätzend wahrgenommen – im Gegenteil.“
Förderung für niedrige Einkommen
Nur 30 bis 37 Prozent der Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (bis 2.500 Euro brutto monatlich) haben eine bAV. Gleichzeitig haben 90 Prozent dieser Beschäftigten Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge – das zeigt eine aktuelle Studie.
Mit der Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz gibt es genau dafür eine Lösung: Das Unternehmen bekommt 30 Prozent Zuschuss für Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich, die für eine neue bAV von Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro monatlich aufgewendet werden.
Hoppstädter erklärt:
„Leider nutzen diese Förderung in erster Linie Firmen mit 250 Beschäftigten und mehr.“
Dabei ist es mit Blick auf die wachsende Altersarmut, die oft schlechte Altersversorgung der Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen sowie deren Wunsch nach einer betrieblichen Vorsorge auch ein Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, hier tätig zu werden – bei überschaubaren Kosten.
Pensionsrückstellungen im Blick behalten
Unternehmen mit Direktzusagen müssen in ihrer Bilanz die dafür notwendigen Pensionsrückstellungen ausweisen. Diese steigen zunehmend an und belasten mindestens noch die nächsten fünf Jahre sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung. Lösungsansätze für eine Entlastung, abhängig von den Wünschen und Zielen des Unternehmens, gibt es viele.
Der Longial Geschäftsführer fasst zusammen: „Von der Umstellung der Leistungszusagen auf beitragsorientierte Systeme über die Ausfinanzierung, mit und ohne Nutzung von Treuhandlösungen (CTA) zur Insolvenzsicherung, durch flexible Produkte und attraktiver Wertentwicklung bis hin zur Auslagerung der Verpflichtungen auf Pensionsfonds als externe Versorgungsträger.“
Versorgungswerke neu aufstellen
Weiterhin ist kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht. Die Folge: Versicherer senken ihre Leistungen, beispielsweise durch Reduzierung der Rentenfaktoren in ihren Produkten oder des Garantieniveaus.
Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer auf 0,25 Prozent zum 1.1.2022. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Versorgungswerke auf neue Beine zu stellen.
Hoppstädter rät: „Früher getroffene Entscheidungen für einen Produktanbieter oder einen Durchführungsweg sollten hinterfragt, Beitrags- und Leistungskomponenten überdacht und neugestaltet sowie Risiken aus bestehenden Systemen entfernt werden.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Deutscher bAV-Index 2021 von Willis Towers Watson
NÜRNBERGER verkauft Pensionsfonds an Metzler
Die Metzler Pension Management GmbH übernimmt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 den gesamten Bestand der NÜRNBERGER Pensionsfonds AG (NPF): Dieser umfasste Ende 2023 über 700 Unternehmen, circa 3.600 individuelle Versorgungsverhältnisse und eine Kapitalanlagesumme von mehr als 290 Mio. Euro.
bAV behauptet sich im Mittelstand trotz Corona-Krise gut
Die Folgen der Corona-Pandemie für die bAV im Mittelstand bleiben begrenzt: Nur knapp jeder zwanzigste Betrieb vermeldet aktuell negative Auswirkungen der Pandemie auf die eigenen bAV-Pläne. Vor einem Jahr war es noch jeder zehnte Betrieb.
bAV-Verwaltung: Digital geht vor Papier
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik
Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.