§ 63 VVG
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Das Konzept zulässiger Haftungsbegrenzung für Versicherungsmakler
Verletzen Makler ihre Sorgfaltspflichten sind sie zu Schadenersatz verpflichtet. Daher müssen sie unter anderem über eine VSH verfügen. Diese bietet diese aber nicht immer hinreichend Deckung. Es stellt sich daher die Frage, ob im Maklervertrag Haftung ausgeschlossen oder der Höhe nach begrenzt werden kann.
Weitreichende Versicherungsmaklerhaftung für Betreuungspflichtverletzung
Haftungsbegrenzung durch die bestehende Versicherungssumme des Versicherungsvertrages oder aus dem Maklervertrag? Das Besondere an der Entscheidung des LG Hamburg ist aber, dass der Maklerin eine Betreuungspflichtverletzung vorgeworfen wird, für die sie nach § 63 VVG haften soll. Rechtsanwalt Stephan Michaelis erläutert das Urteil.