Winterurlaub: Skifahren in Italien nur mit einer privaten Haftpflichtversicherung

© Milan – stock.adobe.com

Skifahren macht nicht nur Spaß, sondern birgt auch ein hohes Unfallrisiko. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zählt im Schnitt 23 Skiunfälle täglich, die durch private Unfallversicherer gemeldet werden.1)

Für den Winterurlaub in Italien müssen Verbraucher*innen seit Anfang 2022 einiges beachten: Neben einer erweiterten Helmpflicht für Minderjährige und hohen Strafen für alkoholisiertes Skifahren, ist auch eine private Haftpflichtversicherung (PHV) ein Muss. Ohne diese geht es für Wintersportbegeisterte nicht auf die Piste. Bei einem Verstoß drohen Strafen von 100 bis 150 Euro und ein möglicher Entzug des Skipasses.2) Den Nachweis über die PHV, der im Skigebiet vorgezeigt werden muss, können Versicherte bequem durch die CHECK24-Kundenberater*innen beantragen.

Auch auf Skiern oder Snowboard gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Wintersportler*innen müssen vollständig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen. Gerade bei Personenschäden kann dies schnell in die Millionen gehen. Die PHV bewahrt Versicherte vor dem finanziellen Ruin und ist deshalb für jeden Winterurlaub empfehlenswert. Obwohl sie zu den essenziellen Versicherungen zählt, hat immer noch jede*r Fünfte in Deutschland keine PHV.3) Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24.

Haftpflichtschäden beim Skifahren sind bei allen Tarifen im CHECK24 Privathaftpflicht-Vergleich abgedeckt. Eine leistungsstarke PHV kann zum Beispiel mit zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen in der PHV sinnvoll. Der Tarif sollte unbedingt eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Die Versicherung haftet auch dann für Schäden, die den Versicherten von Dritten zugefügt werden, wenn diese nicht selbst dafür aufkommen können.

Wichtig: Die Forderungsausfalldeckung greift nur, wenn die Verursachenden vermögenslos sind. Um dies festzustellen, bedarf es erst eines Gerichtsverfahrens. Eine PHV sollte deshalb zusätzlich den Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs abdecken. Informationen zu den Leistungsbestandteilen sind auf einen Blick in den Tarifdetails im Vergleichsrechner zu finden.

Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig. Verursachen diese einen Schaden, so haften in der Regel weder Eltern noch Kinder. Die PHV zahlt dann nicht für den Schaden und die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Um Streit zu vermeiden, lohnt sich die Absicherung deliktunfähiger Kinder, denn so übernimmt die PHV den Schaden auch wenn kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch besteht.

1) Quelle: Die Versicherer – Das Verbraucherportal des GDV: https://www.dieversicherer.de/versicherer/beruf-freizeit/news/skiversicherung-1014 [abgerufen am 9.12.2022]

2) Quelle: ADAC: Italien & Südtirol: Warum Skifahrer eine Haftpflicht brauchen: https://www.adac.de/news/skifahren-italien-haftpflicht/ [abgerufen am 9.12.2022]

3) Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.145 Personen zwischen dem 28.1. und 31.1.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.