Kautionsversicherung: Diese Basics muss jeder Versicherungsmakler kennen!

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In der Beratung von Firmenkunden kommt man in verschiedenen Branchen nicht um die Kautionsversicherung – eine Sparte aus der Kreditversicherung – herum. Gerade Unternehmen aus den Bereichen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sowie aus dem Maschinen- und Anlagenbau benötigen fast immer Bürgschaften für Auftraggeber oder weitere Geschäftspartner. Ebenso gibt es Spezialfälle viele weiter Spezialfälle.

Wann braucht mein Kunde eine Kautionsversicherung?

Ulf Papke, Gründer und Geschäftsführer, Ulf Papke Consulting GmbH

Sofern der Unternehmer mit weiteren gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern arbeitet, ist es üblich die Leistungen aus den sog. Werksverträge im bestimmten Umfang über die Stellung von Sicherheiten abzusichern.

Hier Bargeld zu hinterlegen ist für den Unternehmer nicht nur unangenehm, weil es Liquidität bindet, sondern auch gefährlich, da der Auftraggeber ja auch insolvent gehen könnte und ich mein Geld daher nicht wieder sehe. Von daher ist es üblich dies über eine Bürgschaft abzudecken.

Standardbürgschaften sind die Mängelansprüchebürgschaft (auch Gewährleistungsbürgschaft genannt) und die Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese Bürgschaften können einfach und schnell im Standardgeschäft von jedem Vermittler beantragt werden. Weitere Bürgschaften sind mit einem höheren Risiko verbunden. Hierzu gehören zum Beispiel die Anzahlungsbürgschaft, Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, Leasingbürgschaft oder die Warenlieferungsbürgschaft. Es gibt viele weitere Spezialbürgschaften. Nicht jeder Versicherer versichert diese Risiken. Ebenso ist die Prüfung aufwändiger.

Woher bekommen Unternehmen heute Bürgschaften?

Generell war dies früher die Domäne der Banken. Diese haben im Rahmen ihrer Geschäftsverbindung Avalkredite vergeben. Kredite also bei denen kein Geld fließt, sondern lediglich eine Bürgschaft übernommen wird über den vereinbarten Betrag. Kreditvergaberichtlinien wie Basel 2 und weitere haben diese Art des Geschäfts jedoch uninteressant werden lassen.

Versicherungen können dies, anders als Banken, jedoch über das Ausfallrisiko tarifieren. Insofern dominiert seit Jahren die Lösung über Versicherer. Daher wird die Kautionsversicherung häufig auch “Bürgschaftsversicherung” für bei Unternehmen genannt.

Der Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag mit dem Versicherer und erhält einen Bürgschaftsrahmen über die vereinbarte Summe. Bis zu diesem Rahmen kann das Unternehmen dann verfügen und Bürgschaften abrufen.

Wer bietet heute Bürgschaftsversicherungen an?

Die Platzhirsche in Deutschland sind die R+V mit dem größten Bestand an Kautionsversicherungen anhand Umsatzgröße und die VHV mit dem größten Bestand nach Stückzahlen. Jedoch haben immer mehr Versicherer dieses lukrative Feld für dich erkannt.

Die AXA hat vor einigen Jahren mit ihren Spezialisten und dem Altbestand der DBV-Winterthur ihre Sparte mit neuen und attraktiven Tarifen wiederbelebt. Weitere Anbieter sind aktuell die Württembergische, Versicherungskammer Bayern und die Provinzial bieten Versicherungsschutz an.

Als weltweit größter Kreditversicherer engagiert sich hier auch die Euler-Hermes. Diese spielt jedoch im Bereich der KMU eine untergeordnete Rolle.  Ebenso gibt es für individuelle Lösungen im Industriebereich auch ausländische Versicherer.

Wie sind die Tarife kalkuliert?

Generell sind die Tarife vom Ausfallrisiko abhängig, d.h. von der Art der jeweiligen Bürgschaftsart (oder Kombination), der Höhe des Bürgschaftsrahmens, Höhe des maximalen Einzellimits und der Bonität des Versicherungsnehmers.

Insofern muss jeder Vertrag einzeln geprüft und genehmigt werden. Dies macht die Kautionsversicherung ausgesprochen unattraktiv für den normalen Vermittler, der diesmal eben nebenbei für seinen Kunden mitberaten möchte. Es sind viele Daten aufzunehmen und meist auch Unterlagen, wie der letzte Jahresabschluss oder die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) notwendig.

Tabellentarife sind für jeden Vermittler einfach abschließbar

Glücklicherweise gibt es einfache Standardtarife, sogenannte “Tableautarife”, wo Versicherer die üblichen Bürgschaftsarten zur Gewährleistung oder Vertragserfüllung mit einem standardisierten und vorab definierten Preis anbieten.

Dies ist zum Beispiel bei der VHV oder AXA der Fall. Hier kann der Vermittler sehr einfach über die online Abschlusstrecken der Versicherer oder über PDF-Antrag eine Police beantragen. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob die Bonität stimmt.

Ist diese im ordentlichen Rahmen – meist unter einem Creditreform Index unter 300 – wird die Police direkt ausgestellt und der Kunde kann die ersten Bürgschaften über das Onlineportal des Versicherers abrufen. Dies geht schnell und unkompliziert.

Tarife mit Onlineabschlussstrecken (Standardbürgschaften)

  • AXA
  • VHV

Tarife individuell kalkuliert (bonitätsabhängig)  

  • AXA (ab 1 Mio. Euro bei Standard und weitere Bürgschaftsarten)
  • Euler-Hermes
  • Provinzial
  • R+V
  • Versicherungskammer Bayern: individuelle Berechnung (Anfrage)
  • VHV (ab 1 Mio. EUR bei Standard und weitere Bürgschaftsarten)
  • Württembergische

Komplexere Risiken zum Spezialisten

Bei komplexeren Risiken mit größerem Bedarf, wie zum Beispiel Bürgschaftslinien über 1 Million Euro, oder seltenen Bürgschaftsarten sollten über spezialisierte Vermittler bearbeitet werden. Hier sind individuelle Bedingungen mit dem Versicherer auszuhandeln. Spezialvermittler haben nicht nur das erforderliche Wissen, um dem Kunden zielgerichtet zu helfen, sondern auch den “direkten Draht” zu den Kreditprüfern der Versicherer.

Denn egal ob es sich um Standardgeschäft handelt oder um individuelle Prüfung: Der Kunde braucht die Bürgschaft meist “bis gestern”.

Über den Autor:

Ulf Papke ist Gründer und Geschäftsführer der Papke Consulting GmbH. Er betreibt seit 2009 das Portal www.buergschaft24.de und bietet hier gewerblichen Kunden einen Online-Vergleichsrechner für die Kautionsversicherung und Beratung für komplexe Fälle. Versicherungsvermittler haben die Möglichkeit der Kooperation über das Partnerprogramm von Bürgschaft24.

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