Jetzt ist es amtlich: Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt auf 0,25 Prozent

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Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2022 von 0,90 auf 0,25 Prozent. Die Änderung wurde an diesem Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wie boerse-online.de, das Portal des Finanzen Verlags aktuell meldet.

Ende März war ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundesfinanzministeriums bekannt geworden. Jetzt erfolgte die Umsetzung in geltendes Recht umgesetzt. Für diese Verordnung muss keine Zustimmung des Bundestags erfolgen.

Der Garantiezins – in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt – ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Er soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen übernehmen.

Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Auch bei der internen Kalkulation dürfen Versicherer den Garantiezins nicht überschreiten.

Folgen für neue Riester-Verträge

Die Verordnung hätte gravierende Folgen für neue Riester-Verträge. Um diese abzufedern, fordert die Versicherungswirtschaft deshalb gleichzeitig eine Reform der Bedingungen für die staatlich geförderten Riester-Policen. Dieser würden für Sparer und Versicherer auf Basis der neuen Grundlagen unattraktiv.

Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen.

Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz. Nur diese Summe wird verzinst.