Bundesverband der U-Kassen: Zugang zum 5. bAV-Durchführungsweg erleichtern

Bundesverband der U-Kassen: Zugang zum 5. bAV-Durchführungsweg erleichtern
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Auch wenn der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen die neuen Optimierungen der Förderung von Geringverdienern in der betrieblichen Altersvorsorge begrüßt, hält er weiterhin an seiner grundsätzlichen System-Kritik bei der zweiten Säule der Altersvorsorge fest.

Manfred Baier, Verbandsvorsitzender, sagt:

„Spätestens jetzt zeigt sich, dass die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nicht krisenresistent sind. Das ist eigentlich schon während der gesamten Niedrigzinsphase überdeutlich geworden. Das wissen auch die Arbeitgeber und deshalb helfen die neuen Fördersätze nur wenig.“

Deswegen fordert der Bundesverband vom Gesetzgeber, den Zugang zum 5. bAV-Durchführungsweg zu erleichtern.

„Vor allem in der Finanzverwaltung sind die Rahmenbedingungen noch zu kompliziert. Dort ist kein einheitlicher Umgang mit diesem versicherungsfreien Durchführungsweg, den pauschaldotierten Unterstützungskassen, geregelt. Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behindern so ohne Not die steuerlichen Antragsverfahren.“

Das versicherungslastige bAV-System animiere dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.

Nach den nun erstmals erhobenen Zahlen des statistischen Bundesamtes haben im ersten Jahr nach Einführung des BRSG nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen. Gleichzeitig ist ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Millionen Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen.

Unterdessen haben Anbieter von pdUK-Konzepten teilweise zweistellige Zuwachsraten – auch jetzt in der angespannten Corona-Krise würden überdurchschnittlich viele Abschlüsse getätigt, so Manfred Baier:

„Die Unternehmen erkennen jetzt vermehrt, wie wichtig eine ausreichend hohe Kapitalausstattung für überraschende Krisensituationen und eine starke bAV für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber sind. Mit einer intelligenten Nettolohnoptimierung ist das sogar ohne finanziellen Mehraufwand möglich.“

Die U-Kassen sind als soziale Einrichtungen anerkannt und steuerlich gefördert. Die Leistungsansprüche der Betriebsrentner sind durch den Pensionssicherungsverein aG abgesichert. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anreize geben Arbeitgeber statt der gesetzlichen Mindestzulage von 15 Prozent meist 30 bis 50 Prozent hinzu, teilweise sogar 100 Prozent. Die Durchdringungsquote in den Betrieben ist mit rund 80 Prozent der Belegschaft fast doppelt so hoch wie bei versicherungsförmigen bAV-Angeboten.