Themenwelt Existenz­vorsorge

Einkommenschutz

Notar muss Nachlassverzeichnis sorgfältig erstellen

Werden Angehörige im Testament vom Erbe ausgeschlossen, können sie im Erbfall ihren Pflichtteil machen und damit die Hälfte dessen, was sie ohne Testament erben würden. Für die Berechnung des Pflichtteils können sie von den Erben verlangen, ein vom Notar erstelltes Nachlassverzeichnis vorzulegen.

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