Versicherungsmakler vertreten nicht nur die Interessen des Kunden, sondern gewissermaßen auch die des Versicherers. Doch welche Pflichten umfassen die Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers überhaupt?
Die Grundlage der Haftung des Versicherungsmaklers ist in vielen Bereichen die sogenannte „Sachwalterentscheidung“ des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 1985. Rechtsanwalt Jens Reichow hat daher die Entscheidung nochmals aufgearbeitet.
Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, welche Anforderungen ein Versicherer bezüglich der Darlegung der von ihm behaupteten Provisionsrückforderung gegen den Versicherungsvertreter zu erfüllen hat.
Die gesetzliche Grundlage für den Versicherungsvertreter ist in den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Es lohnt sich jedoch für jeden Versicherungsvertreter die eine oder andere Entscheidung der Gerichte zu kennen. Rechtsanwältin Stephanie Has gibt einen Überblick.