Der Tippgeber-Vereinbarung wird in der Praxis zu wenig Beachtung geschenkt. Das ist wegen der damit verbundenen Risiken nicht folgenlos. Denn eine aus dem Netz gezogene und mit Bordmitteln aufgepeppte Vereinbarung kann im Streitfall zum existentiellen Verhängnis werden.
Das VG Magdeburg folgte den Ausführungen der IHK und wies die Klage einer Versicherungsvermittlerin gegen den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis zurück. Der Nachweis einer VSH ist eine zwingende Erlaubnisvoraussetzung, die jederzeit erfüllt sein muss.