VOTUM bemängelt: Der Entwurf des BaFin-Merkblatts formuliert unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung.
Kund*innen profitieren bei myLife Invest nicht nur von geringen Kosten, sondern auch von provisionsfreier Tarifgestaltung. Die Vergütung für die Vermittlungs- und anschließende Betreuungsleistung wird separat und direkt mit den Kund*innen vereinbart.
Welche Möglichkeiten Versicherungsmakler in Bezug auf Vergütungsmodelle tatsächlich haben, erläutern Peter Süßengut, Inhaber von Mission Service, und Rechtsanwalt Norman Wirth von Wirth Rechtsanwälte.