Finanzkommissarin McGuinness gibt sich geschlagen: Banken und Versicherungen dürfen weiter Finanzprodukte auf Provision vertreiben. Damit beugt sich die Irin (vorerst) dem Lobbydruck, warnt aber, dass dies kein Freifahrtschein für den Finanzsektor sei.
Im Zuge der Einführung „EU-Kleinanlegerstrategie“ wird die Frage nach der Beratungsvergütung für Finanzprodukte weiter heiß diskutiert. Die Forderung nach einem Verbot wird mit den Ergebnissen der Kantar-Studie begründet. Das ifa legt nun die Schwächen in deren Argumentation offen.
Ein Provisionsverbot in der Finanzberatung könnte eine ganze Reihe an Kollateralschäden für Verbraucher und Geringverdiener nach sich ziehen. Marktteilnehmer, Branchenverbände und Politik sollten sich daher für bessere Regulierungen einsetzen, anstatt einseitig Provisionen zu kritisieren.
Sollte sich ein EU-weites Provisionsverbot durchsetzen, wäre den Verbrauchern ein Bärendienst erwiesen. Denn notwendige Vorsorgeberatung würde aus Sparsamkeitsgründen weniger stattfinden und mit zeitlichem Abstand in Form von Altersarmut den Verbrauchern auf die Füße fallen.
Viele Anlageberater hierzulande erhalten für ihre Dienstleistungen eine Provision. Doch die EU will dies ändern und die honorarbasierte Beratung stärken. Es gibt gute Gründe, warum das sinnvoll sein kann.
Aus Sicht des AfW ist es wichtig, nicht auf die politische Umsetzung der Initiative zu warten und bietet seine aktive Unterstützung an. Denn viele Viele Mitglieder des Verbands sind bereit, in Schulen oder anderen Einrichtungen finanzielle Grundlagen zu vermitteln – ganz ohne Vertriebsinteresse.
Sowohl Provisions- als auch Honorarberatung haben ihre Daseinsberechtigung. Bei einer transparenten Beratung und einem gleichberechtigten Nebeneinander regelt letztlich der freie Markt, welche Vergütungsform gewählt wird und das zum Vorteil aller am Prozess Beteiligten.
Der BVK sieht in den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zentrale Punkte seiner Kritik am EU-Provisionsverbot bestätigt und fordert die Ampel auf, diese Position auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin deutlich zu vertreten.
Das von der Europäischen Kommission beauftragte Kantar-Institut musste in seiner Kleinanlegerstudie nun einen groben Fehler bei der Berechnung von Kostenquoten einräumen. Dieser entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage.
Um seine Forderung, die Einführung eines EU-weiten Provisionsverbotes endlich ad acta zu legen, durchzusetzen, führte der BVK nun auf dem Mid-term Meeting des BIPAR Gespräche mit den deutschen Vertretern bei der Ständigen EU-Vertretung.
Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.