Wenn ein Mieter die Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Hajo Schmitz, Leiter Geschäfts- und Produktpolitik bei der AXA Krankenversicherung, sprach mit der experten-Report-Redaktion über das Thema Pflegefallvorsorge.