Das OLG Bremen urteilte: Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es deswegen zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen.
Wer mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.