Lediglich 27 Prozent der Vermittelnden führen jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch. Um Bußgelder zu vermeiden, gibt es hier starken Nacholbedarf, denn die GwG-Pflichten dazu sind klar geregelt.
Alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten müssen spätestens zu Jahresbeginn in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Die wichtigsten Fragen rund um diese Registrierungspflicht beantwortet der AfW mit einem FAQ sowie via KI-Chatbot.