Finanzintermediäre
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Liechtenstein verkürzt Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber Finanzintermediären
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber sämtlichen Finanzintermediären wird von bisher 30 Jahren auf 10 Jahre verkürzt. Gleichzeitig wurde die Übergangsfrist nach Inkrafttreten der Anwendung auf nur ein Jahr reduziert. Die Referendumsfrist gegen die Gesetzesänderung verstrich ungenutzt. Somit tritt die Neuerung per 1. Juni 2022 in Kraft.