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Datenschutzbeschwerde eingestellt!

Reine Diagnosen stellen nicht automatisch personenbezogene Daten dar. Dies betrifft auch Gesundheitsdaten im Zuge einer BU-Risikovoranfrage, denn auch diese Daten müssen eine natürliche Person eindeutig identifizieren können, um als „personenbezogen“ zu gelten.

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