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Betriebliche Altersversorgung für Unternehmensgründer

Während abhängig Beschäftigte einen eindeutig geregelten Anspruch auf die Einrichtung einer bAV durch Entgeltumwandlung haben, ist die Lage bei Unternehmensgründern etwas komplizierter. Obwohl gerade bei diesen häufig ein besonders hoher Versorgungsbedarf besteht, gibt es hier einige Hürden zu überwinden.

Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG

Die Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt oft nicht zu den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Nehmer. EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Doch unnötige Belastungen und Einschränkungen können vermieden werden.