Die Broschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2018, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht wurde, zeigt auf, welche Berufsgruppen das höchste Unfallrisiko haben.
Die Beseitigung von Herbstlaub, die ein Mitarbeiter vornimmt, ohne arbeitsvertraglich verpflichtet zu sein, kann nicht als Arbeitsunfall eingestuft werden, entschied das Sozialgericht Gießen.