Die DSGVO gilt für alle Stellen, für Behörden (öffentliche Stellen) genauso wie für Unternehmen (nicht öffentliche Stellen). Sobald personenbezogene Daten (zum Beispiel Adressen, Bankverbindungen, Geburtsdaten, Bewerbungsbögen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) erhoben, verarbeitet, weitergeleitet oder gelöscht werden, müssen die geltenden Pflichten und Regeln zum Thema Datenschutz angewendet werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Die DSGVO betrifft demzufolge auch Einzelunternehmen ...