Nein, der Makler muss in der Regel keinen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit Maklerpools schließen, jedenfalls nicht mit den allermeisten. Viele Makler fragen sich daraufhin: „Wie kann das sein? Der Pool erhält doch von mir personenbezogene Daten meiner Kunden zur Verarbeitung!“ Dieser einfach anmutenden Fragestellung, welche derzeit in der Branche heiß diskutiert wird, weil viele Pools jetzt einen AVV anbieten, sollte man sich datenschutzrechtlich Stück für Stück nähern, um die Abgrenzung ...