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BaFin Abfrage begründet keinen Provisionsdeckel

Die BaFin hat die aktuell abgefragten Provisionszahlen für das Neugeschäft 2018 veröffentlicht. Der durchschnittliche Provisionssatz für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte liegt demnach bei 3,25 Prozent und somit unter den 4 Prozent, die der geplante Provisionsdeckel fordert. Über „üppige Provisionen“ wird geschrieben und der Votum Verband bezieht dazu klar Stellung.

VOTUM fordert Stopp des Provisionsdeckels

Die von BaFin zur Evaluation des LVRG gelieferten Daten über die Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler sind grob fehlerhaft. Die falsche Datenbasis ist die Grundlage des LVRG Evaluationsberichts des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages und auch das wacklige Gerüst für die Begründung des Gesetzes zur Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.