26.05.2021 Assekuranz Recht Finanzanlagenvermittler fallen nicht in Anwendungsbereich der Offenlegungs-VO Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mittlerweile eine kurze Einschätzung abgegeben, dass Finanzanlagenvermittler*innen nicht Adressat der Offenlegungs-VO sind.