Arbeitnehmer mit Provisionsansprüchen sollten auf einige Punkte bei der Gestaltung ihrer Vereinbarungen achten. Unter anderem muss dies entweder arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sein. Auch müssen Ansprüche in der Regel innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden.
Provisionen oder Zahlungen für vermittelte Geschäfte müssen entweder arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sein. Worauf besonders bei der Gestaltung der Provisionsregelungen und Zielvereinbarungen geachtet werden sollte, erklärt RA Tim Banjeree.