Auf die BBR kommt es an!
Versicherungsverträge, die zum Zeitpunkt der Einführung der Pflichtdeckung (oder vorher) abgeschlossen wurden und bis heute unverändert sind, halten einem Vergleich mit modernen VSH-Konzepten in keinster Weise stand, weiß VSH-Experte Christian Henseler und rät die Besonderen Bedingungen zu überprüfen.